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   VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19   

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VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19 (https://dejure.org/2019,27036)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2019 - 12 B 19/19 (https://dejure.org/2019,27036)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2019 - 12 B 19/19 (https://dejure.org/2019,27036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege der einstweiligen Anordnung; Zulässigkeit eines Auswahlvermerks bei konstitutiven Qualifikationserfordernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Zudem erlangt der Beilgeladene durch seine Verwendung auf dem Beförderungsdienstposten einen Bewährungsvorsprung (sog. Vorwirkung, st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 14, m.w.N.).

    Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen, können so in einer ersten Auswahl ausgeschlossen werden und müssen nicht mehr in den eigentlichen Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 23, m.w.N; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris, Rn. 25 - 26).

    Ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt ein Anforderungsprofil Bindungswirkung entfaltet, muss durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 32).

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19

    Beförderungen - Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Er meint, dass die Begründung der ablehnenden Auswahlentscheidung sachlich nicht nachvollziehbar sei, da ihm in einem anderen, am Verwaltungsgericht anhängigen Bewerbungsverfahren mit einem identischen Qualifikationserfordernis, in dem er selbst als Beigeladener beteiligt sei (Az. 12 B 17/19), dieses Qualifikationserfordernis im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zugesprochen worden sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die Verwaltungsvorgänge in diesem Verfahren und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge zu dem Verfahren 12 B 17/19 verwiesen.

    Hierfür spricht auch, dass die Antragsgegnerin entgegen ihrem Vortrag in diesem Verfahren im (maßgeblichen zweiten) Auswahlvermerk des Parallelbesetzungsverfahrens, wo die Ausschreibung ebenfalls "durch Vorverwendung nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektarbeit, vorzugsweise in einem maritimen Großprojekt" verlangt, selbst davon ausgegangen ist, dass der Antragsteller die konstitutiven Merkmale "noch im notwendigen Maße" erfüllt (vgl. Auswahlvermerk vom 14. März 2019, beigezogener Verwaltungsvorgang zu dem Verfahren 12 B 17/19).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 21).

    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 21).

    Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen, können so in einer ersten Auswahl ausgeschlossen werden und müssen nicht mehr in den eigentlichen Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 23, m.w.N; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris, Rn. 25 - 26).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris, Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Zudem erlangt der Beilgeladene durch seine Verwendung auf dem Beförderungsdienstposten einen Bewährungsvorsprung (sog. Vorwirkung, st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris, Rn. 14, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Derartige Merkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen und über die der Dienstherr - in der Regel in einer dienstlichen Beurteilung oder vergleichbaren Stellungnahme - zunächst eine nähere Einschätzung treffen muss, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst dann Bedeutung erlangen, wenn der Bewerber das (zulässigerweise aufgestellte) konstitutive Anforderungsprofil erfüllt und deshalb zur näheren Überprüfung bzw. vergleichenden Gewichtung seiner im Übrigen vorliegenden Eignung in das weitere, eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris, Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 12 B 57/19

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung ist es dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 B 1381/17 - Juris Rn. 8 ff.; vgl. bereits: VG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 - 12 B 19/19 - Juris Rn. 19 f.).
  • VG Schleswig, 07.09.2020 - 12 B 34/20

    Recht der Bundesbeamten

    Nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung ist es dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 B 1381/17 -Rn. 8 ff., juris; vgl. bereits: VG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 - 12 B 19/19 - Rn. 19 f., juris).
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